Wir sind ein freier Träger der Jugendhilfe und begleiten junge Menschen ab 16 Jahren auf dem Weg in die Selbständigkeit. In unseren Wohngruppen leben maximal vier Personen. Unsere Hilfen zur Erziehung bieten wir auf der Grundlage des §27 SGB VIII in Verbindung mit den §§34, 35 SGB VIII, eine Eingliederungshilfe nach §35 a SGB VIII oder eine Hilfe für junge Volljährige nach §41 SGB VIII an. Die durchgängige Zuständigkeit einer Fachkraft bietet die Möglichkeit einer verlässlichen Ansprechperson.
In unseren Wohngemeinschaften leben zwei bis vier junge Menschen zusammen. Für jede Wohngruppe ist eine Ansprechperson durchgehend erreichbar. Die jungen Menschen gestalten gemeinsam mit der Fachkraft das Zusammenleben. Gemeinsam mit der Fachkraft werden verbindliche Termine vereinbart, die sich individuell gestalten und den Bedürfnissen angepasst sind.
Du brauchst Unterstützung und möchtest oder kannst nicht mehr Zuhause wohnen. Dann wende dich an das zuständige Jugendamt. Eine Hilfe muss dort beantragt werden. Wenn du bereits Kontakt zum Jugendamt hattest, dann melde dich über unser Kontaktformular oder ruf an.
Sofern du unter 18 Jahre alt bist und deine Eltern das Sorgerecht haben, müssen deine Eltern zustimmen. Manchmal kann das Jugendamt auch ohne deine Eltern entscheiden. Bist du über 18 Jahre alt, müssen deine Eltern nicht mehr mit dem Umzug einverstanden sein.
Wenn du bei uns wohnst, hast du immer eine feste Bezugsperson, die für dich da ist. Sollte diese im Urlaub sein oder krankheitsbedingt ausfallen, kümmert sich eine Vertretungsperson um dich und übernimmt ihre Aufgaben.
Bei uns haben alle Personen ein eigenes Zimmer.
Die Finanzierung übernimmt das zuständige Jugendamt. Taschengeld/Kleidergeld/Essensgeld und andere Dinge werden von den jungen Menschen gemeinsam mit der Fachkraft verwaltet. Die Höhe ist jedoch einheitlich.
Wir nennen Regeln lieber Vereinbarungen. Beispiele hierfür sind die Besuchszeiten für Freunde. Vereinbaren wir feste Besuchszeiten in der Wohngruppe, sprechen wir auch über den Sinn. Neben den Vereinbarungen sind wir an das Kinder- und Jugendschutzgesetz gebunden und dazu verpflichtet, dieses in der Wohngruppe umzusetzen.
Im Normalfall können junge Menschen bei uns ab 16 bis 21 Jahren wohnen. Bei Bedarf kann es manchmal auch verlängert werden. Zudem gelten die Vereinbarungen, welche gemeinsam mit dir, der Fachkraft und dem Jugendamt getroffen werden.
Das liegt ganz bei dir. Unser Ziel ist es, dass du bei uns lernst, dein Leben selbstständig zu gestalten. Schule, Ausbildung und erste eigene Wohnung, uns ist es wichtig, dass du deinen Weg gehst. Dafür ist es notwendig, dass du beim Auszug finanziell abgesichert bist, um auf eigenen Beinen stehen zu können.
Wohngruppenverbund Freiburg
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